Abholen:
Die Schülerinnen und Schüler können nach Ende des Unterrichts vom Schultor abgeholt werden.
Alphabet:
Leseanfängerinnen und Leseanfängern hilft es, wenn wir nicht die Namen der Buchstaben (A, Be, Ce, De, E, Ef, Ge usw.), sondern die Laute verwenden. Ansonsten wird aus dem Wort „Kind“ schnell „Ka-i-en-de“. Nähere Informationen erhalten Sie hierzu auf dem ersten Elternabend. Die Lehrperson Ihres Kindes steht jedoch auch vorab für Rückfragen zur Verfügung.
Anfang:
7.30 Uhr, Aufsicht ab 7.10 Uhr
Anmeldung:
Die Anmeldungen für die zukünftigen Schulanfängerinnen und Schulanfänger finden immer im Herbst des Vorjahres statt.
Anrufbeantworter:
Der Anrufbeantworter im Schulsekretariat wird regelmäßig abgehört. Sie können also sicher sein, dass Ihre Nachricht bei uns ankommt.
Begleitung:
Manchmal kommt es vor, dass wir für gewisse Veranstaltungen oder Wandertage gerne auf die Begleitung von Eltern zurückgreifen. Dazu wird die Lehrkraft Ihres Kindes Ihnen stets Informationen zukommen lassen und sich sehr über Ihre Mithilfe freuen.
Beurlaubung:
Beurlaubungen vom Unterricht sind grundsätzlich ein Ausnahmefall und darum bedürfen sie eines außerordentlichen Anlasses (§ 46, Abs. 5, Satz 1SchulG). Hierfür stellen sie bitte frühzeitig einen schriftlichen Antrag. Bis zu drei Tagen darf die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer dies genehmigen, ab vier Tagen ist die Genehmigung durch Herrn Junker notwendig. Unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur in wichtigen Ausnahmefällen eine Beurlaubung genehmigt werden.
Computer:
Wir verfügen über einen eigenen Computerraum, in dem 30 internetfähige Computer von den Kindern unterrichtlich genutzt werden können. Die Schülerinnen und Schüler benutzen die PCs zu Recherchezwecken, um Übungen in diversen Lernprogrammen zu machen oder auch zum Schreiben kleiner Texte. Neben den Computern steht auch ein Klassensatz Tablets zur Verfügung.
DAZ-Unterricht:
An unserer Schule sprechen einige Kinder kein Deutsch als Familiensprache. Damit sie in der deutschen Sprache sicherer werden und erfolgreich im Unterricht mitarbeiten können, fördern wir sie einmal wöchentlich in einer zusätzlichen Förderstunde. Diese findet in Kleingruppen statt.
Elternversammlung:
In jedem Schulhalbjahr wird mindestens eine Elternversammlung durchgeführt. Bei der Elternversammlung werden Sie über alles Wichtige informiert und sie können Ihre allgemeinen Fragen stellen. Allerdings ist an diesem Abend nicht ausreichend Zeit für individuelle Gespräche. Dafür bieten sich die Elterngespräche, die in jedem Halbjahr einmal stattfinden und die Sie auch über den Leistungsstand Ihres Kindes informieren an. Alternativ können Sie auch jederzeit einen zusätzlichen Gesprächstermin mit der Lehrkraft vereinbaren.
Elternvertreter/Elternvertreterinnen:
Auf der ersten Elternversammlung werden von den Eltern mindestens zwei Elternvertreter bzw. Elternvertreterinnen für zwei Jahre gewählt. Sie stellen das „Sprachrohr“ zwischen den Eltern und der Lehrkraft dar.
Englisch:
Das Fach Englisch wird ab dem dritten Schuljahr mit zwei Wochenstunden unterrichtet.
Feueralarm:
Halbjährlich führen wir mit den Kindern einen Probealarm durch. Hierbei verlassen Kinder und Erwachsene das Schulgebäude zügig über die Fluchtwege und sammeln sich an dem vereinbarten Platz. Dies üben wir regelmäßig, um den Kindern die Angst zu nehmen und im Falle eines Falles die eingeübten Vorgehensweisen abzurufen.
Förderverein:
Alle Informationen zu unserem Förderverein finden Sie detailliert im Bereich: Förderverein.
Fundsachen:
In den Garderoben werden Fundsachen in einer Box gesammelt. Dort und beim Hausmeister kann Ihr Kind vermisste Kleidungsstücke erfragen bzw. suchen. Am Ende des Schuljahres werden nicht abgeholte Sachen gespendet.
Krankmeldung:
Sollte Ihr Kind nicht zur Schule kommen können, so informieren Sie uns bitte rechtzeitig vor dem Unterricht telefonisch oder bis spätestens 8.00 Uhr. Nachdem das Kind wieder die Schule besucht, muss eine schriftliche Krankmeldung bei der Lehrkraft abgegeben werden. Versäumte Unterrichtsinhalte müssen selbstständig nachgeholt werden.
Mittagessen:
In der Schule wird Mittagessen von der „Ivenacker Kinnerkök“ angeboten. Das Anmeldeformular finden sie bei den Downloads.
Religionsunterricht:
Der Religionsunterricht ist ein ordentliches Unterrichtsfach und deshalb zunächst für alle Schülerinnen und Schüler ab der 1. Klasse verpflichtend.
Eine Abmeldung vom Religionsunterricht bei gleichzeitiger Anmeldung zum Ersatzfach: Philosophieren mit Kindern erfolgt schriftlich.
Schulträger:
Die Schule wird von der Stadt Stavenhagen getragen.
Vollmachten:
Soll Ihr Kind von Verwandten, Bekannten etc. abgeholt werden, so benötigen wir dafür eine schriftliche Vollmacht. Darf Ihr Kind selbständig die Schule verlassen, ist hierfür ebenfalls eine Vollmacht vorzulegen.