Der Schülerrat wird aus den Klassensprecher*innen gebildet. Der Vorstand des Schülerrates wird für zwei Schuljahre gewählt. Ihm gehören an: die Klassensprecherin oder der Klassensprecher als Vorsitzende oder als Vorsitzender, zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter und bis zu zwei weitere Mitglieder an.
Der Schülerrat vertritt die schulöischen Interessen aller Schülerinnen und Schüler der Schule, beteiligt sich an der Verwirklichung des Bilduings- und Erziehungsauftrages der Schule und fördert die Mitwirkungs- und Verantwortungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler.
Der Schulleiter informiert den Schülerrat regelmäßig über Angelegenheiten, die für die Schülerinnen und Schüler von allgemeiner Bedeutung sind sowie über Rechts- und Verwaltungsvorschriften, soweit sie Schülerangelegenheiten betreffen.
Wir sind der Schülerrat:
1 a: Ella Erdmann
1 b: Malte Finley Glowania
1 c: Pauline Witt
2 a: Lukas Vogt
2 b: Levia Verclas
3 a: Lennard Siegel
3 b: Oskar Schüler
4 a: Theo Runge
4 b: Linéa Möhring